Steuererleichterung für Ersthelfer: Invaliditätszahlungen nach Renteneintritt steuerfrei
Dieses Gesetz ermöglicht es Ersthelfern, wie Polizisten, Feuerwehrleuten und Sanitätern, weiterhin dienstbedingte Invaliditätszahlungen von ihrem steuerpflichtigen Einkommen auszuschließen, auch nach Erreichen des Rentenalters. Das bedeutet, dass ihre Renten oder Pensionen, die mit einer dienstbedingten Invalidität verbunden sind, nicht als steuerpflichtiges Einkommen gezählt werden, was ihre finanzielle Lage im Ruhestand verbessern kann.
Wichtige Punkte
Ersthelfer (Polizei, Feuerwehr, Sanitäter) zahlen keine Steuern auf dienstbedingte Invaliditätszahlungen, auch nicht nach dem Renteneintritt.
Diese Änderung betrifft Zahlungen, die zuvor aufgrund einer dienstbedingten Invalidität vom Einkommen ausgeschlossen waren.
Die neuen Regeln treten für Steuerjahre in Kraft, die nach dem Datum der Verabschiedung des Gesetzes beginnen, was den berechtigten Personen konkrete finanzielle Vorteile bringt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1618
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2021-05-13