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Schutz von Privateigentum: Stopp von Regierungsplänen zur Landnutzung.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen Teil einer Exekutivanordnung zum Landesschutz aufzuheben. Dies bedeutet, dass Bundesbehörden keine Maßnahmen ausschließlich auf der Grundlage von Empfehlungen dieser Anordnung ergreifen dürfen, was sich auf Pläne zur Nutzung von Privateigentum auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Hebt einen Abschnitt einer Exekutivanordnung zum Landesschutz auf und schützt Privateigentum vor potenziellen Einschränkungen.
Bundesbehörden dürfen nicht ausschließlich auf Empfehlungen der aufgehobenen Anordnung handeln, was ihren Einfluss auf die Landverwaltung begrenzt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1682
Sponsor: Sen. Moran, Jerry [R-KS]
Startdatum: 2021-05-18