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Altersvorsorge-Investitionen: Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialfaktoren

Neue Regeln erlauben es Verwaltern von Altersvorsorgeplänen, Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) bei Anlageentscheidungen zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Ihre Altersvorsorge in Unternehmen investiert werden kann, die Nachhaltigkeit priorisieren, solange dies die potenziellen Erträge nicht negativ beeinflusst. Das Gesetz hebt frühere Beschränkungen in diesem Bereich auf.
Wichtige Punkte
Verwalter von Altersvorsorgefonds können nun Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) bei der Auswahl von Investitionen berücksichtigen.
ESG-Faktoren können den Ausschlag geben, wenn konkurrierende Investitionen ähnliche finanzielle Vorteile bieten.
Das Gesetz hebt frühere Vorschriften auf, die die Berücksichtigung dieser Faktoren einschränkten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1762
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2021-05-20