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Sicherheit bei Kreditgenossenschaften: Neue Regeln für den Ausschluss von Mitgliedern

Dieses Gesetz führt neue Regeln für den Ausschluss von Mitgliedern aus föderalen Kreditgenossenschaften ein. Ziel ist es, die Sicherheit von Mitarbeitern und anderen Mitgliedern zu erhöhen und vor Betrug und Störungen zu schützen. Mitglieder haben das Recht auf eine Anhörung, bevor eine Ausschlussentscheidung getroffen wird.
Wichtige Punkte
Kreditgenossenschaften können Mitglieder wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens ausschließen, einschließlich Betrug, finanzieller Verluste, Regelverstöße oder missbräuchlichen Verhaltens.
Einem Mitglied, dem der Ausschluss droht, muss dies mitgeteilt werden und es hat 15 Tage Zeit, eine Anhörung beim Vorstand zu beantragen.
Nach dem Ausschluss kann ein Mitglied die Wiederaufnahme beantragen, was eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder bei einer Versammlung erfordert.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1767
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2021-05-20