Verbesserter Zugang zu Zahn- und Augenheilkunde
Neue Vorschriften sollen den Zugang zu zahnärztlichen und augenärztlichen Leistungen verbessern. Ärzte können Preise für nicht abgedeckte Leistungen freier festlegen, und Versicherungspläne dürfen die Wahl der Labore nicht einschränken. Verträge mit Ärzten können nur mit deren Zustimmung über zwei Jahre hinaus verlängert werden.
Wichtige Punkte
Zahnärzte und Augenärzte können ihre eigenen Preise für nicht versicherte Leistungen festlegen, solange diese ihren üblichen Sätzen entsprechen oder darunter liegen.
Versicherungspläne dürfen die Wahl der Labore oder Lieferanten für Dienstleistungen und Materialien von Zahn- und Augenärzten nicht einschränken.
Vereinbarungen zwischen Ärzten und Zahn- oder Augenversicherungsplänen mit begrenztem Umfang können nur mit vorheriger Zustimmung des Arztes um mehr als zwei Jahre verlängert werden.
Bürger können bei Verstößen rechtliche Schritte einleiten und möglicherweise Schadensersatz und Anwaltskosten erhalten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1793
Sponsor: Sen. Manchin, Joe, III [D-WV]
Startdatum: 2021-05-24