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Unterstützung für Infrastrukturreparaturen nach Naturkatastrophen

Dieses Gesetz erweitert das Notfallhilfeprogramm auf weitere Arten von Naturkatastrophen, wie Schneestürme und Waldbrände. Dadurch können durch diese Ereignisse beschädigte Straßen und Brücken schneller repariert werden, was die Sicherheit und den Reisekomfort der Bürger verbessert. Es erhöht auch die Flexibilität bei der Finanzierung dringender Wartungsarbeiten.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Liste der Katastrophen, die für Bundeshilfe zur Infrastrukturreparatur in Frage kommen, um Schneestürme, Eisstürme und Waldbrände.
Möglichkeit der Finanzierung dringender Wartungsarbeiten an durch Katastrophen beschädigten Straßen und Brücken, auch wenn diese normalerweise als Routinearbeiten gelten würden.
Gouverneure der Bundesstaaten können eine Erhöhung der Finanzierungsgrenze für Infrastrukturreparaturen auf bis zu 25 % beantragen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1836
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2021-05-26