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Schutz des Waffenrechts: Notstandsbefugnisse zur Waffenkontrolle begrenzt

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Befugnisse des Präsidenten und des Gesundheitsministers einzuschränken, Notstände auszurufen, die zur Einführung von Waffenkontrollen genutzt werden könnten. Dies bedeutet, dass Bürger nicht befürchten müssen, dass ihr Recht auf Waffenbesitz in Krisensituationen plötzlich durch Bundesbehörden eingeschränkt wird.
Wichtige Punkte
Der Präsident darf keinen Notstand ausrufen, um Waffenkontrollen zu verhängen.
Der Gesundheitsminister darf keinen öffentlichen Gesundheitsnotstand zu Waffenkontrollzwecken ausrufen.
Verbietet das Verbot der Herstellung, des Verkaufs oder der Übertragung von Schusswaffen und Munition während Notständen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1916
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2021-05-27