Recht auf Organisation für Hochschulsportler
Dieses Gesetz zielt darauf ab, Hochschulsportlern das Recht zu geben, Gewerkschaften zu gründen und kollektiv über ihre Arbeitsbedingungen, einschließlich Vergütung und Sicherheit, zu verhandeln. Dies bedeutet, dass Hochschulsportler gemeinsam für bessere Bedingungen eintreten könnten, ähnlich wie Arbeitnehmer in anderen Branchen. Das Gesetz ändert nichts an der steuerlichen Behandlung von Sportstipendien oder deren Auswirkungen auf die Förderfähigkeit für Finanzhilfen.
Wichtige Punkte
Hochschulsportler werden als Arbeitnehmer anerkannt, was ihnen das Recht gibt, Gewerkschaften zu gründen und kollektiv zu verhandeln.
Öffentliche Universitäten werden ebenfalls von diesen Bestimmungen erfasst, wodurch die Rechte auf viele Sportler ausgeweitet werden.
Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Sportstipendien oder die Berechtigung für staatliche Finanzhilfen.
Sportler können ihre kollektiven Verhandlungsrechte nicht durch Vereinbarungen aufgeben.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1929
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2021-05-27