arrow_back Zurück zur App

Sozialversicherungs-Pflegegutschrift: Anerkennung unbezahlter Pflegearbeit für Rentenleistungen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, unbezahlte Pflegearbeit für abhängige Angehörige für die Sozialversicherungsleistungen anzurechnen, indem Pflegekräften bis zu fünf Jahre Dienstzeit als fiktive Löhne angerechnet werden. Dies soll die Alterssicherung von Personen verbessern, die oft ihre Karriere opfern, um wesentliche Pflege zu leisten, und ihnen höhere Sozialversicherungsleistungen in der Zukunft sichern. Die Änderungen betreffen die Pflege von Kindern unter 12 Jahren oder chronisch abhängigen Personen.
Wichtige Punkte
Pflegekräfte von abhängigen Angehörigen (Kinder unter 12, chronisch abhängige Personen) können bis zu 5 Jahre fiktive Löhne für die Sozialversicherung erhalten.
Für jeden qualifizierenden Monat unbezahlter Pflege wird ein Betrag in Höhe von 50% des nationalen Durchschnittslohnindexes für die Sozialversicherungsleistungen angerechnet.
Um sich zu qualifizieren, müssen Einzelpersonen einen Antrag bei der Sozialversicherungsverwaltung stellen und Dokumente zum Status des abhängigen Angehörigen vorlegen.
Das Gesetz soll die finanzielle und Alterssicherung von Personen verbessern, die wesentliche Familienpflege leisten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1955
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2021-05-28