Verbesserte Polizeiaufsicht: Diskriminierung beenden und Gemeinden unterstützen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Aufsicht über polizeiliche Maßnahmen zu verstärken, um Diskriminierung zu verhindern. Es führt neue Regeln für gerichtliche Vereinbarungen ein, die die Beteiligung der Gemeinschaft erfordern und sich auf nicht-polizeiliche Lösungen wie psychische Gesundheitsunterstützung konzentrieren. Darüber hinaus stellt das Gesetz erhebliche Mittel für Ermittlungen bei Fehlverhalten der Polizei bereit und ermöglicht es den Bundesstaaten, eigene Ermittlungen durchzuführen.
Wichtige Punkte
Stärkere Beteiligung der Gemeinschaft an der Polizeiaufsicht: Neue gerichtliche Vereinbarungen erfordern unabhängige Aufsichtsgremien, die aus Bürgern bestehen, die nicht im Polizeidienst tätig waren. Diese können Fragen stellen, Dokumente erhalten und Empfehlungen abgeben.
Alternative Lösungen jenseits von Polizeireformen: Gerichtliche Vereinbarungen können nun psychische Gesundheitsunterstützung und gemeindebasierte restaurative Justizmechanismen umfassen, um die Abhängigkeit von polizeilichen Maßnahmen zu verringern.
Mehr Finanzierung für Ermittlungen bei Fehlverhalten: Das Justizministerium erhält von 2021 bis 2030 445 Millionen Dollar für Ermittlungen zu diskriminierenden Polizeipraktiken.
Bundesstaaten können eigene Ermittlungen durchführen: Die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten können eigene Ermittlungen bei Fehlverhalten der Polizei einleiten, mit potenzieller finanzieller und technischer Unterstützung der Bundesregierung.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1989
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2021-06-09