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Sichere COVID-19 Kontaktverfolgung: Datenschutz und Privatsphäre

Dieses Gesetz zielt darauf ab, staatliche und lokale Gesundheitsbehörden bei der Entwicklung digitaler Kontaktverfolgungsprogramme zur Bekämpfung von COVID-19 zu unterstützen. Entscheidend ist, dass die Nutzung dieser Technologien freiwillig ist und Daten geschützt sind und nicht für strafrechtliche oder Einwanderungszwecke verwendet werden dürfen. Bürger erhalten Werkzeuge zur Kontaktverfolgung mit Datenschutzgarantien.
Wichtige Punkte
Freiwillige Nutzung von Anwendungen: Niemand kann gezwungen werden, Kontaktverfolgungstechnologie zu nutzen, noch darf dies eine Bedingung für den Erhalt staatlicher Leistungen oder eine Anstellung sein.
Datenschutz: Gesammelte Daten sind auf das notwendige Minimum beschränkt, verschlüsselt und werden 30 Tage nach dem Ende der COVID-19-Notstandserklärung gelöscht. Sie dürfen nicht von Strafverfolgungsbehörden oder vor Gericht verwendet werden.
Verwendung von Geldern: Gesundheitsbehörden können Gelder für die Entwicklung, Wartung und Förderung digitaler Kontaktverfolgungsprogramme sowie für die Impfaufklärung erhalten.
Unabhängige Sicherheitsbewertungen: Unabhängige Sicherheitsbewertungen der Systeme sind erforderlich, um den Schutz der Bürgerdaten zu gewährleisten.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_199
Sponsor: Sen. Schatz, Brian [D-HI]
Startdatum: 2021-02-03