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Mehr Zeit für Bundesbedienstete zur Einreichung von Leistungsunterlagen.

Dieses Gesetz verlängert die Frist, die Bundesbedienstete für die Einreichung von Belegen für ihre Arbeitsunfallansprüche haben. Statt 30 Tagen haben sie nun 60 Tage Zeit, um die erforderlichen Informationen bereitzustellen. Dies soll es den Betroffenen erleichtern, die notwendigen Nachweise zu sammeln und möglicherweise ihre zustehenden Leistungen zu erhalten.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Frist für die Einreichung von Belegen für Arbeitsunfallansprüche von 30 auf 60 Tage.
Betrifft Bundesbedienstete, die Leistungen für arbeitsbedingte Verletzungen oder Krankheiten beantragen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Kenneth Meisel Public Servants’ Claimant Fairness Act
Drucknummer: S 2017
Sponsor: Sen. Schatz, Brian [D-HI]
Startdatum: 2021-06-10