Verbot von Körperstrafen in Schulen; Förderung positiven Schülerverhaltens
Dieses Gesetz verbietet Körperstrafen in Schulen, die Bundesmittel erhalten, um ein sichereres Lernumfeld zu schaffen. Es etabliert auch Programme zur Förderung positiven Schülerverhaltens und zur Verbesserung des Schulklimas, um sicherzustellen, dass alle Kinder ohne Angst vor körperlicher Züchtigung lernen können.
Wichtige Punkte
Vollständiges Verbot von Körperstrafen (z.B. Schlagen, Spanking, schmerzhafte Positionen) in öffentlichen und bundesfinanzierten Privatschulen.
Eltern und Schüler mit Behinderungen erhalten das Recht, Zivilklage einzureichen, wenn das Verbot von Körperstrafen verletzt wird.
Schulen müssen Vorfälle von Gewaltanwendung gegen Schüler innerhalb von 24 Stunden den Eltern, staatlichen Behörden und lokalen Strafverfolgungsbehörden melden.
Finanzielle Unterstützung für Staaten und Schulen zur Umsetzung von Programmen zur Förderung positiven Verhaltens und zur Reduzierung ausschließender Disziplinarmaßnahmen.
Obligatorische Schulungen für Schulpersonal zu alternativen Methoden des Schülermanagements, wie restaurative Gerechtigkeit und trauma-informierte Betreuung.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2029
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2021-06-10