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Schutz von Opfern des Menschenhandels vor negativen Kreditinformationen.

Neue Regeln sollen Opfer des Menschenhandels vor negativen Informationen in ihren Kreditberichten schützen, wenn diese Informationen aus ihren Erfahrungen resultieren. Dies soll Opfern helfen, ihre finanzielle Situation wieder aufzubauen und weitere Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten oder Wohnraum zu vermeiden.
Wichtige Punkte
Kreditagenturen dürfen keine negativen Informationen über Opfer des Menschenhandels weitergeben, wenn diese aus ihren traumatischen Erfahrungen resultieren.
Opfer des Menschenhandels müssen entsprechende Dokumente vorlegen, um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können.
Bundes- und Landesbehörden sowie Gerichte können Dokumente ausstellen, die den Status eines Opfers des Menschenhandels bestätigen.
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Status:
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Drucknummer: 117_S_2040
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2021-06-14