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Verbot von Regierungsaufträgen für invertierte inländische Kapitalgesellschaften

Dieses Gesetz verbietet die Vergabe von Bundesregierungsaufträgen (zivil und militärisch) an ausländische Unternehmen, die als invertierte inländische Kapitalgesellschaften (inverted domestic corporations) eingestuft sind, sowie an deren Tochtergesellschaften. Das Verbot erstreckt sich auch auf Joint Ventures, an denen solche Unternehmen zu mehr als 10 Prozent beteiligt sind. Das Gesetz schreibt vor, dass Hauptauftragnehmer bei Verträgen über 10 Millionen Dollar keine Unteraufträge an solche Unternehmen vergeben dürfen, andernfalls drohen Vertragsauflösung oder Ausschluss.
Wichtige Punkte
Exekutivbehörden dürfen keine Beschaffungsverträge an invertierte inländische Kapitalgesellschaften vergeben.
Das Verbot gilt auch für Joint Ventures, wenn mehr als 10 Prozent von einer invertierten inländischen Kapitalgesellschaft gehalten werden.
Verträge über 10 Millionen Dollar (außer für kommerzielle Güter) müssen eine Klausel enthalten, die die Untervergabe von mehr als 10 Prozent des Auftragswerts an solche Unternehmen verbietet.
Verstöße des Hauptauftragnehmers können zur Kündigung des Vertrags oder zur Suspendierung/zum Ausschluss führen.
Ausnahmen sind im Interesse der nationalen Sicherheit oder für Gesundheitsprogramme zulässig.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2124
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2021-06-17