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Schutz von Wahlhelfern und Wählern: Neue Regeln und Strafen

Dieses Gesetz führt neue Regeln zum Schutz von Wahlhelfern und Wählern ein. Es erhöht die Strafen für die Belästigung von Wahlhelfern und die Behinderung ihrer Aufgaben und schränkt die Absetzung lokaler Wahlleiter ein. Darüber hinaus ändert das Gesetz die Regeln für die Anfechtung der Wählbarkeit, um Wähler vor unbegründeten Anfechtungen zu schützen.
Wichtige Punkte
Die Belästigung von Wahlhelfern ist nun eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Dollar oder bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Lokale Wahlleiter können nur aus bestimmten Gründen, wie z.B. Pflichtverletzung, abgesetzt werden, nicht aus politischen Motiven.
Wähler sind vor unbegründeten Anfechtungen ihrer Wählbarkeit geschützt; solche Anfechtungen müssen auf persönlichem Wissen basieren und unter Eid erfolgen.
Wahlbeobachter müssen an Wahlorten einen Abstand von mindestens 8 Fuß zu Wählern und Stimmzetteln einhalten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2155
Sponsor: Sen. Warnock, Raphael G. [D-GA]
Startdatum: 2021-06-21