Schutz von GPS und Satellitenkommunikation: Störungskosten trägt der Betreiber
Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Betrieb von GPS- und Satellitenkommunikationsgeräten zu schützen, die sowohl von Bürgern als auch von Institutionen genutzt werden. Es legt fest, dass Unternehmen, die neue terrestrische Dienste einführen, die diese Systeme stören könnten, alle Kosten für Reparatur, Austausch oder Aufrüstung der Ausrüstung tragen müssen, um einen kontinuierlichen Betrieb zu gewährleisten. Das bedeutet, wenn Ihr GPS-Gerät aufgrund neuer Dienste nicht mehr funktioniert, muss das für die Störung verantwortliche Unternehmen dies auf eigene Kosten beheben.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die neue terrestrische Operationen in bestimmten Frequenzbändern einführen, müssen sicherstellen, dass sie GPS- und Satellitenkommunikation nicht stören.
Kommt es zu Störungen, sind diese Unternehmen verpflichtet, die vollen Kosten für Reparatur, Austausch oder Aufrüstung von GPS- und Satellitenempfängern sowohl für Regierungs- als auch für private Nutzer zu tragen.
Dies umfasst Kosten für Ingenieurleistungen, Ausrüstung, Software und sogar den Austausch ganzer Systeme, falls erforderlich, um die volle Funktionalität wiederherzustellen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2166
Sponsor: Sen. Inhofe, James M. [R-OK]
Startdatum: 2021-06-22