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FEMA-Zinsentlastung für Kommunen und Stromgenossenschaften

Dieses Gesetz ermöglicht es der Bundesregierung, Kommunen und Stromgenossenschaften Zinsen für Kredite zur Katastrophenhilfe zu erstatten. Dies bedeutet, dass lokale Behörden und Stromversorger finanzielle Unterstützung erhalten können, was potenziell zu stabileren öffentlichen Dienstleistungen und geringeren Belastungen für die Bürger nach Katastrophen führen kann.
Wichtige Punkte
Kommunen und Stromgenossenschaften können Zinsen für Katastrophenhilfekredite erstattet bekommen.
Die Entlastung umfasst Zinsen, die bis zu 5 Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes angefallen sind.
Ziel ist es, die finanzielle Belastung lokaler Gemeinschaften nach Katastrophen zu mindern.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2212
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2021-06-24