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Höhere Strafen für Beschädigung von Bundesgerichten und Zugang zu Richtern.

Neue Vorschriften erhöhen die Strafen für die Beschädigung von Bundesgerichtsgebäuden und für den unbefugten Zugang zu Bereichen, in denen Bundesrichter arbeiten oder wohnen. Dies bedeutet, dass Personen, die Bundeseigentum wie Gerichtsgebäude beschädigen oder die Privatsphäre von Richtern verletzen, mit deutlich härteren rechtlichen Konsequenzen, einschließlich längerer Haftstrafen, rechnen müssen.
Wichtige Punkte
Die Höchststrafe für die Beschädigung oder den Versuch der Beschädigung eines Bundesgerichtsgebäudes wird auf 25 Jahre Haft erhöht.
Vandalismus (z.B. Graffiti) an Bundeseigentum wird nun als Schaden von über 1.000 Dollar vermutet, was die Strafverfolgung vereinfacht.
Der Rechtsschutz wird auf Bundesgerichtsgebäude und Orte ausgedehnt, an denen Bundesrichter und andere geschützte Beamte wohnen oder sich aufhalten.
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Drucknummer: 117_S_2249
Sponsor: Sen. Hawley, Josh [R-MO]
Startdatum: 2021-06-24