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Haftungsbeschränkung für Online-Plattformen bei algorithmischer Inhaltsbereitstellung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Rechtsschutz für große Online-Plattformen zu verringern, die Nutzern automatisch Inhalte basierend auf deren Daten bereitstellen. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen stärker für die angezeigten Inhalte haftbar gemacht werden könnten, wenn Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung auf die Präferenzen der Nutzer zugeschnitten werden. Ziel ist es, die Transparenz und Verantwortlichkeit bei der Online-Inhaltspräsentation zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Online-Plattformen, die Nutzerdaten sammeln und automatisch personalisierte Inhalte bereitstellen, könnten ihren derzeitigen Rechtsschutz vor Haftung für diese Inhalte verlieren.
Der Rechtsschutz bleibt erhalten, wenn ein Nutzer die automatische Inhaltsbereitstellung selbst auswählt oder wissentlich und absichtlich personalisierte Inhalte empfangen möchte.
Internetunternehmen müssen nachweisen, dass ein Nutzer wissentlich der Bereitstellung personalisierter Inhalte zugestimmt hat, um den Rechtsschutz zu behalten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2335
Sponsor: Sen. Kennedy, John [R-LA]
Startdatum: 2021-07-13