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Steuererleichterungen für Geheimdienstmitarbeiter bei Umzugskosten.

Neue Regeln sollen Geheimdienstmitarbeitern, die aufgrund von Arbeitsaufträgen umziehen, die Last erleichtern. Umzugskosten werden nicht mehr besteuert, was die finanzielle Belastung für diese Personen reduziert und die effektive Arbeit der Geheimdienste unterstützt.
Wichtige Punkte
Geheimdienstmitarbeiter, die aufgrund einer Versetzung umziehen müssen, werden nicht auf ihre Umzugskosten besteuert.
Dies gilt auch für neue Mitarbeiter der Geheimdienste, die umziehen müssen.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen, was möglicherweise auch frühere Ausgaben abdeckt.
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Drucknummer: 117_S_2341
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Startdatum: 2021-07-14