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Ende der Zwangsschiedsgerichtsbarkeit bei sexueller Nötigung und Belästigung

Dieses Gesetz macht Klauseln in Vereinbarungen ungültig, die Opfer von sexueller Nötigung oder Belästigung dazu zwangen, Streitigkeiten außerhalb des Gerichts, z.B. durch Schiedsverfahren, zu lösen. Dies ermöglicht es betroffenen Personen, frei zu wählen, ob sie ihre Rechte vor Gericht verfolgen möchten, was ihnen mehr Kontrolle über den Prozess und Zugang zur öffentlichen Justiz verschafft.
Wichtige Punkte
Opfer von sexueller Nötigung und Belästigung können Täter nun vor Gericht verklagen, auch wenn sie zuvor eine Schiedsvereinbarung unterzeichnet hatten.
Das Gesetz gilt für Vereinbarungen, die vor dem Vorfall unterzeichnet wurden, was bedeutet, dass frühere Verpflichtungen zur Schiedsgerichtsbarkeit in diesen Angelegenheiten ungültig sind.
Gerichte, nicht Schiedsrichter, entscheiden, ob ein Fall unter die neuen Bestimmungen fällt, was eine unabhängige Bewertung gewährleistet.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2342
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2021-07-14