Dauerhaftes Verbot der Bundesfinanzierung von Abtreibungen und Zwangssterilisationen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verwendung von Bundesmitteln, die für Auslandshilfe und das Friedenskorps vorgesehen sind, für Abtreibungen und Zwangssterilisationen dauerhaft zu verbieten. Dies bedeutet, dass Steuergelder nicht für diese Zwecke in Programmen außerhalb der USA verwendet werden dürfen. Die Änderung soll bestehende Beschränkungen im Bundesrecht festigen.
Wichtige Punkte
Verbot der Abtreibungsfinanzierung: Bundesmittel dürfen nicht zur Bezahlung von Abtreibungen als Methode der Familienplanung oder zur Nötigung dazu verwendet werden.
Verbot der Zwangssterilisation: Steuergelder dürfen Zwangssterilisationen nicht finanzieren oder finanzielle Anreize dafür bieten.
Forschungs- und Lobbying-Beschränkungen: Mittel dürfen keine Forschung im Zusammenhang mit Abtreibung/Sterilisation oder Lobbying für oder gegen Abtreibung unterstützen.
Auswirkungen auf Organisationen: Organisationen, die Zwangsabtreibungen oder Zwangssterilisationen unterstützen, erhalten keine Bundesmittel.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_239
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2021-02-04