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Studentenunterstützung: Sozialversicherungsleistungen bis 26 Jahre verlängert

Dieses Gesetz verlängert die Berechtigung für Kinderleistungen der Sozialversicherung bis zum Alter von 26 Jahren für Personen, die mindestens halbtags an einer Hochschule studieren. Dies gilt für Kinder von Personen, die Invaliditäts- oder Altersleistungen erhalten oder als Versicherte verstorben sind. Ziel ist es, junge Menschen bei der Fortsetzung ihrer Hochschulausbildung zu unterstützen.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Berechtigung für Kinderleistungen der Sozialversicherung von 19 auf 26 Jahre für Hochschulstudenten.
Studenten müssen mindestens halbtags eingeschrieben sein, um Leistungen zu erhalten.
Definiert, was eine Hochschule, ein anerkanntes Ausbildungsprogramm und ein umfassendes Übergangsprogramm nach der Sekundarstufe ist.
Ermöglicht die Fortsetzung der Leistungen während kurzer Pausen zwischen Sekundar- und Hochschulbildung, wenn der Student beabsichtigt, das Studium fortzusetzen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2397
Sponsor: Sen. Van Hollen, Chris [D-MD]
Startdatum: 2021-07-20