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Bundesmittelverbot für Hochschulen, die Abtreibungsdienste anbieten

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Hochschulen, die Abtreibungsdienste oder Abtreibungsmedikamente für Studenten oder Mitarbeiter anbieten, den Zugang zu Bundesmitteln zu verbieten. Dies bedeutet, dass Universitäten, die staatliche finanzielle Unterstützung erhalten möchten, solche Dienste einstellen müssten. Dies könnte die Verfügbarkeit bestimmter Gesundheitsdienste auf Universitätsgeländen beeinflussen.
Wichtige Punkte
Hochschulen, die Abtreibungsdienste oder -medikamente anbieten, verlieren den Zugang zu Bundesmitteln.
Hochschulen müssen jährlich bestätigen, dass sie solche Dienste nicht anbieten, um weiterhin förderfähig zu sein.
Die Definition von „Abtreibungsmedikament“ umfasst Substanzen, die zur Beendigung einer Schwangerschaft oder zur Tötung eines ungeborenen Kindes bestimmt sind.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2408
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2021-07-21