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Steuererleichterungen für Wasserspar- und Regenwassermanagement-Rabatte

Neue Regeln stellen sicher, dass Gelder, die von Wasserversorgern, Regenwassermanagement-Unternehmen oder lokalen Behörden für Wasserspar- oder Regenwassermanagement-Maßnahmen erhalten werden, nicht als steuerpflichtiges Einkommen zählen. Das bedeutet, dass Bürger, die in solche Lösungen investieren, größere finanzielle Vorteile erwarten können, da die erhaltene Unterstützung nicht durch Steuern gemindert wird. Diese Änderungen sollen einen effizienteren Wasserverbrauch in Haushalten fördern.
Wichtige Punkte
Gelder, die für die Installation oder den Kauf von Wassersparvorrichtungen (z.B. effiziente Toiletten, Bewässerungssysteme) erhalten werden, sind steuerfrei.
Finanzielle Unterstützung für Regenwassermanagement-Lösungen (z.B. Regentonnen, Regengärten) ist ebenfalls steuerbefreit.
Diese Änderungen gelten für Beträge, die nach dem 31. Dezember 2021 erhalten werden.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2430
Sponsor: Sen. Feinstein, Dianne [D-CA]
Startdatum: 2021-07-22