arrow_back Zurück zur App

Leichtere Darlehensvergebung für Lehrbeauftragte

Dieses Gesetz soll es Lehrbeauftragten, einschließlich derer an Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen, erleichtern, eine Darlehensvergebung im Rahmen des Programms für den öffentlichen Dienst zu erhalten. Dies bedeutet, dass mehr Lehrende von diesem Programm profitieren können, was ihre finanzielle Lage verbessern könnte. Die Änderungen betreffen Personen, die mindestens einen Kurs unterrichten und nicht vollzeitbeschäftigt sind.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Darlehensvergebung für den öffentlichen Dienst auf Lehrbeauftragte.
Teilzeitdozenten an Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und Stammeshochschulen können Darlehensvergebung beantragen.
Voraussetzung ist das Unterrichten von mindestens einem Kurs und keine Vollzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2442
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2021-07-22