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Erhöhung der Investitionsgrenzen für Banken in Small Business Investment Companies (SBICs)

Das Gesetz ändert den Small Business Investment Act von 1958 und erlaubt Banken und Sparkassen, bis zu 15 % ihres Kapitals und ihrer Überschüsse in Small Business Investment Companies (SBICs) zu investieren. Diese Erhöhung bedarf der Genehmigung der zuständigen Bundesbankaufsichtsbehörde.
Wichtige Punkte
Banken und Sparkassen können bis zu 15 % ihres Kapitals und ihrer Überschüsse in Small Business Investment Companies (SBICs) investieren.
Investitionen in Höhe von 15 % erfordern die Genehmigung der zuständigen Bundesbankaufsichtsbehörde.
Das Gesetz definiert den Begriff 'zuständige Bundesbankaufsichtsbehörde' unter Bezugnahme auf den Federal Deposit Insurance Act.
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Drucknummer: 117_S_2451
Sponsor: Sen. Young, Todd [R-IN]
Startdatum: 2021-07-22