Journalistenschutz: Grenzen für die Offenlegung von Quellen und Informationen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, Journalisten und ihre Quellen zu schützen, indem es die Möglichkeit einschränkt, sie zur Offenlegung von Informationen zu zwingen. Dies gewährleistet einen freieren Informationsfluss an die Öffentlichkeit und unterstützt den Zugang zu vielfältigen öffentlichen Informationen. Das Gesetz legt klare Regeln fest, wann Bundesbehörden solche Daten anfordern dürfen, und schützt die Privatsphäre von Journalisten und ihren Mitarbeitern.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden können Journalisten nicht einfach zwingen, Quellen oder gesammelte Informationen preiszugeben, es sei denn, dies ist zur Verhinderung von Terrorismus oder schwerwiegenden Lebensbedrohungen erforderlich.
Dienstanbieter (z.B. Telekommunikationsunternehmen) sind ebenfalls vor der Offenlegung von Journalistendaten geschützt, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gewaltandrohung.
Journalisten müssen benachrichtigt werden und die Möglichkeit haben, vor Gericht gehört zu werden, bevor ihre Daten erzwungen werden, mit Ausnahmen bei Bedrohungen von Ermittlungen oder Leben.
Das Gesetz schützt keine Journalisten, die Straftaten verdächtigt werden, Zeugen von Verbrechen sind, die nicht mit dem Journalismus zusammenhängen, oder solche, die als ausländische Agenten oder Terroristen verdächtigt werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2457
Sponsor: Sen. Wyden, Ron [D-OR]
Startdatum: 2021-07-22