Flexible Arbeitszeit: Freizeitausgleich statt Überstundenvergütung im Privatsektor
Dieses Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern im Privatsektor, anstelle einer monetären Vergütung für Überstunden Freizeitausgleich zu wählen. Diese Entscheidung muss freiwillig und in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen, und nicht genutzter Freizeitausgleich wird ausgezahlt. Ziel ist es, mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung zu bieten.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer können Freizeitausgleich für Überstunden wählen, anstatt Geld zu erhalten, im Verhältnis von 1,5 Stunden Freizeit für jede Überstunde.
Die Wahl des Freizeitausgleichs muss freiwillig mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und darf keine Bedingung für die Anstellung sein.
Arbeitnehmer können maximal 160 Stunden Freizeitausgleich ansammeln; ungenutzte Stunden müssen bis zum 31. Januar jedes Jahres ausgezahlt werden.
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, Freizeitausgleich zu wählen oder zu nutzen.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der ungenutzte Freizeitausgleich an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_247
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2021-02-04