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Stämme und Landkreise behalten Holzerlöse für Waldrestaurierung

Neue Regeln erlauben Indianerstämmen und Landkreisen, Einnahmen aus Holzverkäufen im Rahmen von „Good Neighbor“-Vereinbarungen zu behalten. Diese Gelder müssen für Waldrestaurierungsarbeiten verwendet werden, was Umweltprojekte beschleunigen und die lokale Waldgesundheit verbessern kann. Die Änderungen gelten für Projekte, die nach 2018 oder ab dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen wurden.
Wichtige Punkte
Indianerstämme und Landkreise dürfen nun Einnahmen aus Holzverkäufen auf Bundesland behalten.
Die einbehaltenen Gelder müssen für genehmigte Waldrestaurierungsdienste verwendet werden.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Waldbewirtschaftung zu optimieren und lokale Gemeinschaften zu unterstützen.
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Zusätzliche Informationen
Treating Tribes and Counties as Good Neighbors Act
Drucknummer: S 2492
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2021-07-27