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Fristverlängerung für Gesundheitsdienstleister zur Nutzung von COVID-19-Hilfsgeldern

Dieses Gesetz verlängert die Frist, bis zu der Gesundheitsdienstleister Gelder aus dem COVID-19-Anbieterhilfsfonds verwenden können. Ziel ist es, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen mehr Zeit zu geben, diese Mittel für pandemiebedingte Ausgaben zu nutzen, was zur Aufrechterhaltung der Stabilität des Gesundheitssystems beitragen kann.
Wichtige Punkte
Gesundheitsdienstleister haben mehr Zeit, Gelder zu verwenden, die zwischen dem 10. April und dem 30. Juni 2020 erhalten wurden.
Die neue Frist ist das spätere Datum zwischen dem Ende des COVID-19-Gesundheitsnotstands oder dem 31. Dezember 2021.
Diese Änderung bietet Gesundheitseinrichtungen mehr Flexibilität bei der Verwaltung der für die Pandemiebekämpfung zugewiesenen Mittel.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2493
Sponsor: Sen. Bennet, Michael F. [D-CO]
Startdatum: 2021-07-28