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Gläubigerschutz: Keine Haftungsverschleierung mehr bei Insolvenz.

Dieses Gesetz soll Einzelpersonen und Unternehmen schützen, denen Geld von anderen Einheiten als dem Hauptschuldner in Insolvenzverfahren geschuldet wird. Es verhindert die automatische Entlassung von Schulden oder die Blockierung von Ansprüchen gegen diese Nicht-Schuldner-Einheiten ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Dies gibt den Bürgern größere Sicherheit, dass ihre Ansprüche in komplexen Insolvenzfällen nicht automatisch annulliert werden.
Wichtige Punkte
Gerichte können Schulden oder Ansprüche gegen Nicht-Schuldner-Einheiten in Insolvenzverfahren nicht mehr automatisch entlassen oder blockieren, es sei denn, der Gläubiger stimmt ausdrücklich zu.
Gläubiger müssen schriftlich zustimmen, dass ihre Ansprüche freigegeben werden; die bloße Annahme eines Insolvenzplans oder das Unterlassen eines Einspruchs ist nicht ausreichend.
Vorläufige Verfügungen zur Verfolgung von Ansprüchen gegen Nicht-Schuldner-Einheiten sind nun zeitlich begrenzt und dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Gläubigers nicht länger als 90 Tage dauern.
Das Gesetz erschwert es Unternehmen, sich der Haftung durch komplexe Fusionen oder Umstrukturierungen zu entziehen, die Vermögenswerte absichtlich von Verbindlichkeiten trennen, bevor sie Insolvenz anmelden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2497
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2021-07-28