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Schutz von Bundesjustizangestellten vor Diskriminierung und Vergeltung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Bundesjustizangestellten vor Diskriminierung und Vergeltung für die Meldung von Fehlverhalten zu stärken. Es führt neue Regeln für den Umgang mit Fehlverhalten am Arbeitsplatz ein, schafft neue Aufsichtsbehörden und bietet rechtliche Unterstützung für betroffene Personen. Dies gibt den Mitarbeitern mehr Sicherheit und die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Bundesjustizangestellte sind vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht (einschließlich sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität), nationaler Herkunft, Alter und Behinderung geschützt.
Whistleblower-Schutz: Mitarbeiter, die Rechtsverstöße oder Fehlverhalten innerhalb der Bundesjustiz melden, sind vor Vergeltungsmaßnahmen wie Entlassung oder Degradierung geschützt.
Neue Aufsichtsbehörden: Die Kommission für richterliche Integrität, das Büro für richterliche Integrität und das Büro des Sonderbeauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsplatz werden eingerichtet, um Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu verhindern und darauf zu reagieren.
Rechtliche Unterstützung für Mitarbeiter: Ein Büro für Mitarbeitervertretung wird eingerichtet, um Mitarbeitern, die Fehlverhalten am Arbeitsplatz erfahren, kostenlose rechtliche Unterstützung und Vertretung zu bieten.
Verbesserte Beschwerdeverfahren: Änderungen der richterlichen Beschwerderegeln sollen fairere und unparteiischere Untersuchungen gewährleisten und es ermöglichen, Ansprüche auch nach dem Rücktritt eines Richters geltend zu machen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2553
Sponsor: Sen. Hirono, Mazie K. [D-HI]
Startdatum: 2021-07-29