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Vereinfachung der Planung von Wald- und Bundeslandmanagement

Neue Regeln ändern die rechtliche Behandlung von Wald- und Bundeslandmanagementplänen. Dies bedeutet, dass diese Pläne nach ihrer Genehmigung keine fortlaufende Konsultation mehr erfordern, selbst wenn neue gefährdete Arten oder Informationen auftauchen. Ziel ist es, Entscheidungsprozesse zur Landnutzung zu beschleunigen, was den Zugang zu Erholungsgebieten und natürlichen Ressourcen beeinflussen kann.
Wichtige Punkte
Wald- und Bundeslandmanagementpläne gelten nicht mehr als fortlaufende Maßnahmen von Bundesbehörden.
Eine erneute Konsultation zu Plänen ohne direkte Auswirkungen vor Ort ist nicht erforderlich, selbst wenn neue gefährdete Arten gelistet werden.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Planungs- und Verwaltungsprozesse für öffentliche Flächen zu optimieren.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2561
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2021-07-29