Studentendarlehensreform: Keine Zinsen, Neue Gebühren und Einkommensabhängige Rückzahlung
Dieser Gesetzentwurf reformiert Bundesstudentendarlehen, indem er traditionelle Zinsen durch einmalige Finanzierungsgebühren ersetzt. Er führt auch einen neuen einkommensabhängigen Rückzahlungsplan ein, der die monatlichen Zahlungen an das Einkommen des Kreditnehmers anpasst. Diese Änderungen könnten die Kosten und die Flexibilität der Hochschulfinanzierung für zukünftige Studenten erheblich beeinflussen.
Wichtige Punkte
Zinsabschaffung: Ab dem 1. Juli 2022 haben neue Bundesstudentendarlehen 0% Zinsen, ersetzt durch eine einmalige Finanzierungsgebühr.
Neue Finanzierungsgebühren: Die Gebühren betragen 20% des Darlehensbetrags für Bachelor- und bestimmte andere Studiengänge und 35% für PLUS- und Graduierten-/Berufsdarlehen.
Gebührenreduzierung bei vorzeitiger Rückzahlung: Kreditnehmer können eine Gutschrift oder Rückerstattung der Finanzierungsgebühren für vorzeitige Darlehensrückzahlung erhalten, abhängig vom Einkommen.
Einkommensabhängige Rückzahlung: Ein neuer Plan legt monatliche Zahlungen auf 10% des Einkommens über 150% der Armutsgrenze fest, wobei Einkommensdaten vom Finanzministerium bereitgestellt werden.
Rückzahlungsplanoptionen: Für neue Darlehen stehen nur ein 10-jähriger fester Plan und der neue einkommensabhängige Plan zur Verfügung.
Schutz für Kreditnehmer: Der Gesetzentwurf umfasst Berufungsverfahren, Stundungsmöglichkeiten bei Härtefällen und bewahrt bestehende Darlehenserlassoptionen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2596
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2021-08-04