Wildtierschutz: Stammeskorridore für Tierwanderungen
Dieses Gesetz ermöglicht es Indianerstämmen, spezielle Gebiete, sogenannte Stammes-Wildtierkorridore, einzurichten und zu verwalten, um Tieren die sichere Bewegung zwischen verschiedenen Gebieten zu erleichtern. Die Bundesregierung wird finanzielle und technische Unterstützung für diese Bemühungen bereitstellen und sensible Stammesinformationen vor Offenlegung schützen. Dies zielt darauf ab, die natürliche Umwelt zu verbessern und Wildtiere zu schützen.
Wichtige Punkte
Indianerstämme können Wildtierkorridore auf ihrem Land einrichten und verwalten, um die Tierwanderung und den Artenschutz zu unterstützen.
Die Bundesregierung wird den Stämmen finanzielle Unterstützung (Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Dollar jährlich) und technische Hilfe für die Schaffung und Pflege dieser Korridore gewähren.
Informationen über sensible Kulturstätten oder menschliche Überreste auf Stammesgebieten werden vor öffentlicher Offenlegung geschützt, um die Privatsphäre und den Respekt vor Traditionen zu gewährleisten.
Das Gesetz berührt weder private Eigentumsrechte noch indianisches Land und ändert auch nicht die treuhänderischen Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Stämmen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2705
Sponsor: Sen. Lujan, Ben Ray [D-NM]
Startdatum: 2021-08-10