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Stammesunterstützung: Verlängerung der COVID-19-Hilfsfonds

Dieses Gesetz verlängert die Frist für Stammesregierungen zur Verwendung von Zahlungen aus dem Coronavirus-Hilfsfonds. Dies bedeutet, dass Stammesgemeinschaften mehr Zeit haben werden, diese Mittel zur Bewältigung der Pandemiefolgen einzusetzen, was potenziell zu einer besseren Unterstützung ihrer Mitglieder führen kann. Die Verlängerung bis Ende 2022 bietet Flexibilität bei der Ausgabenplanung.
Wichtige Punkte
Stammesregierungen haben nun bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, Zahlungen aus dem Coronavirus-Hilfsfonds zu verwenden.
Diese Änderung soll den Stammesgemeinschaften mehr Flexibilität und Unterstützung bei der Bewältigung der Pandemiefolgen bieten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2728
Sponsor: Sen. Sullivan, Dan [R-AK]
Startdatum: 2021-09-14