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Änderungen bei der Finanzierung des Verbraucherschutzbüros

Dieses Gesetz ändert die Finanzierung des Verbraucherschutzbüros (CFPB). Anstatt einer automatischen Finanzierung muss das Büro nun jährlich Gelder vom Kongress beantragen. Überschüssige Gelder aus Bußgeldern fließen zudem in die Staatskasse, anstatt beim Büro zu verbleiben.
Wichtige Punkte
Das Verbraucherschutzbüro wird nun über den regulären Haushaltsplan des Kongresses finanziert, was bedeutet, dass sein Budget jährlich überprüft und genehmigt werden muss.
Überschüssige Gelder aus zivilrechtlichen Strafen, nachdem direkte Opfer entschädigt wurden, werden an den allgemeinen Fonds des Finanzministeriums überwiesen.
Diese Änderungen treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2790
Sponsor: Sen. Hagerty, Bill [R-TN]
Startdatum: 2021-09-21