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Insolvenzgerichtsstandreform: Wo Unternehmen Insolvenz anmelden können

Dieses Gesetz ändert die Regeln, wo Unternehmen Insolvenz anmelden können. Es soll verhindern, dass Unternehmen weit entfernte Gerichte wählen, was kleinen Unternehmen, Mitarbeitern und Gläubigern die Teilnahme erschwert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Insolvenzfälle näher am tatsächlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens verhandelt werden, um allen Beteiligten die Verfolgung und Beteiligung am Prozess zu erleichtern.
Wichtige Punkte
Unternehmen müssen Insolvenzanträge in der Regel dort einreichen, wo sich ihr Hauptgeschäftssitz oder ihre Hauptvermögenswerte befinden, nicht nur dort, wo sie eingetragen sind.
Das Gesetz erschwert es Unternehmen, ihren Standort kurz vor der Insolvenzanmeldung absichtlich zu ändern, um ein günstigeres Gericht zu wählen.
Mitarbeiter, Gläubiger und kleine Unternehmen erhalten leichteren Zugang zu Informationen und können sich besser an Insolvenzverfahren beteiligen, da die Fälle näher an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz verhandelt werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2827
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2021-09-23