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Verlängerung der obligatorischen Viehberichterstattung

Dieses Gesetz verlängert die Frist für die obligatorische Berichterstattung von Viehdaten bis zum 31. Dezember 2021. Das bedeutet, dass Informationen über Preise und Mengen verkauften Vieh weiterhin gesammelt werden, was zur Aufrechterhaltung der Transparenz auf dem Agrarmarkt beiträgt. Dies verschafft Landwirten und Verbrauchern einen besseren Einblick in die Marktbedingungen.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Pflicht zur Viehdatenberichterstattung bis Ende 2021.
Aufrechterhaltung der Preis- und Mengentransparenz auf dem Agrarmarkt, was Landwirten und Verbrauchern zugutekommt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2855
Sponsor: Sen. Stabenow, Debbie [D-MI]
Startdatum: 2021-09-27