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Kulturstätten-Hilfe: Verlängerte Frist für Zuschussnutzung

Dieses Gesetz verlängert die Frist, innerhalb derer Betreiber von Kulturstätten, wie Theater und Konzertsäle, Bundesmittel nutzen können. Dies gibt ihnen mehr Zeit, Kosten seit März 2020 zu decken und hilft ihnen, den Betrieb und Arbeitsplätze zu erhalten. Nicht verwendete Mittel müssen bis Mitte April 2023 zurückgegeben werden.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Frist zur Nutzung von Zuschüssen für Kulturstätten bis zum 11. März 2023.
Möglichkeit zur Deckung von Kosten, die ab dem 1. März 2020 entstanden sind.
Rückgabe nicht verwendeter Mittel bis zum 15. April 2023 erforderlich.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2889
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2021-09-29