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Haftung von Social-Media-Unternehmen für Kinderschäden

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Social-Media-Unternehmen für körperliche oder psychische Schäden bei Kindern unter 16 Jahren, die durch die Nutzung ihrer Dienste entstehen, zur Rechenschaft zu ziehen. Betroffene Bürger können vor Gericht Schadensersatz fordern, was die Online-Sicherheit für Kinder verbessern und Unternehmen zu mehr Sorgfalt im Umgang mit jungen Nutzern anhalten könnte.
Wichtige Punkte
Social-Media-Unternehmen können für körperliche oder psychische Schäden bei Kindern unter 16 Jahren verklagt werden.
Opfer können Schadensersatz, einschließlich Strafschadensersatz und Anwaltskosten, fordern.
Unternehmen können der Haftung entgehen, wenn sie nachweisen, dass sie angemessene Schritte zur Altersfeststellung unternommen haben und nicht wussten, dass der Nutzer unter 16 Jahre alt war.
Das Gesetz tritt 180 Tage nach seiner Verabschiedung in Kraft und gilt nicht für frühere Nutzungen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_2917
Sponsor: Sen. Hawley, Josh [R-MO]
Startdatum: 2021-09-30