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Meldepflicht für Lösegeldzahlungen nach Cyberangriffen

Neue Vorschriften verlangen von Unternehmen und Kommunen, Lösegeldzahlungen nach Cyberangriffen zu melden. Dies soll die digitale Kriminalität bekämpfen und die Datensicherheit erhöhen, gilt jedoch nicht für Privatpersonen. Informationen über Zahlungen werden gesammelt und analysiert, um IT-Systeme besser zu schützen.
Wichtige Punkte
Unternehmen und Kommunen müssen Lösegeldzahlungen für Cyberangriffe innerhalb von 48 Stunden an das Heimatschutzministerium melden.
Die Meldungen müssen Datum, Höhe des Lösegelds, Währungstyp (einschließlich Kryptowährung) und bekannte Informationen über den Angreifer enthalten.
Das Heimatschutzministerium wird aggregierte Daten über Lösegeldzahlungen veröffentlichen, ohne die Identität der betroffenen Unternehmen preiszugeben.
Die Vorschriften zielen darauf ab, Cyberkriminalität besser zu verstehen und zu bekämpfen sowie Informationssysteme zu schützen.
Privatpersonen können Lösegeldzahlungen freiwillig auf einer speziellen Website melden.
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Zusätzliche Informationen
Ransom Disclosure Act
Drucknummer: S 2943
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2021-10-06