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Schutz der Meinungsfreiheit an öffentlichen Hochschulen und Transparenz an privaten.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Meinungsfreiheit von Studenten an Hochschulen, insbesondere an öffentlichen, zu stärken, indem Freisprechzonen und restriktive Sprachcodes verboten werden. Öffentliche Einrichtungen, die sich nicht daran halten, können Bundesmittel verlieren. Private Einrichtungen müssen ihre Richtlinien zur Meinungsfreiheit transparent machen.
Wichtige Punkte
Öffentliche Universitäten dürfen die Meinungsfreiheit von Studenten in allgemein zugänglichen Außenbereichen nicht einschränken, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich und erfüllt strenge Bedingungen.
Studenten, deren Meinungsfreiheit verletzt wird, können die Einrichtung verklagen und eine Entschädigung erhalten.
Das Bildungsministerium wird Beschwerden über Verletzungen der Meinungsfreiheit bearbeiten und kann nicht konformen Einrichtungen Bundesmittel entziehen.
Private Universitäten müssen ihre Richtlinien zur Meinungsfreiheit veröffentlichen und sind vertraglich an diese gebunden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3026
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2021-10-20