Gleiche Kosten für Krebsmedikamente: Oral vs. Intravenös
Neue Regeln sollen sicherstellen, dass Krankenversicherungen orale Krebsmedikamente bei den Patientenkosten genauso behandeln wie intravenös verabreichte oder injizierte Medikamente. Das bedeutet, Ihre Selbstbeteiligungen, Zuzahlungen oder Höchstgrenzen für orale Krebsmedikamente werden nicht höher sein als für Medikamente, die von einem Gesundheitsdienstleister verabreicht werden. Das Gesetz zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Krebspatienten zu verringern und den Zugang zu notwendigen Therapien zu verbessern.
Wichtige Punkte
Versicherer dürfen für orale Krebsmedikamente keine höheren Kostenbeteiligungen verlangen als für intravenös verabreichte oder injizierte Medikamente.
Es ist verboten, die Gesamtkosten für Krebsmedikamente zu erhöhen oder Leistungen neu zu klassifizieren, um die neuen Regeln zu umgehen.
Das Gesetz schreibt nicht vor, intravenöse Medikamente durch orale zu ersetzen, noch verbietet es Versicherern, eine vorherige Genehmigung für Chemotherapie zu verlangen.
Die Bestimmungen gelten für Planjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
Innerhalb von zwei Jahren wird eine Studie durchgeführt, um die Auswirkungen des Gesetzes auf die Eigenbeteiligungskosten für orale Medikamente zu bewerten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3080
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2021-10-27