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Keine Verjährungsfrist mehr für zivilrechtliche Klagen von Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs.

Dieses neue Gesetz beseitigt die zeitlichen Beschränkungen für Personen, die als Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs wurden, um zivilrechtliche Klagen einzureichen. Das bedeutet, dass Opfer jederzeit Klage einreichen können, unabhängig davon, wie viele Jahre seit dem Vorfall vergangen sind. Das Gesetz gilt für Ansprüche, die noch nicht verjährt waren, sowie für alle zukünftigen Ansprüche.
Wichtige Punkte
Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs können nun zivilrechtliche Klagen ohne zeitliche Begrenzung einreichen.
Das Gesetz gilt für Ansprüche, die vor Inkrafttreten nicht verjährt waren, und für alle neuen Ansprüche.
Dies erweitert die Möglichkeiten für Opfer, Gerechtigkeit zu suchen, unabhängig vom Zeitablauf.
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3103
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2021-10-28