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Schutz von Wahlhelfern und Wahllokalen vor Gewalt

Neue Regeln sollen Wahlhelfer und Wahllokale schützen. Das Gesetz sieht Strafen für Einschüchterung, Gewalt oder Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Wahlen vor, um einen sicheren Wahlprozess für alle Bürger zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Verhängt Geldstrafen und Haftstrafen für die Einschüchterung oder Anwendung von Gewalt gegen Wahlhelfer, Wahlbeobachter oder Beamte.
Strafen gelten auch für die Beschädigung oder Androhung der Beschädigung von Wahllokalen, Auszählungszentren oder anderer Wahlinfrastruktur.
Höhere Strafen sind vorgesehen, wenn Körperverletzung die Folge ist oder gefährliche Waffen eingesetzt werden.
Eine Bundesverfolgung kann erfolgen, wenn der Staat keine Zuständigkeit hat, eine föderale Beteiligung beantragt oder dies im öffentlichen Interesse liegt.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3142
Sponsor: Sen. Ossoff, Jon [D-GA]
Startdatum: 2021-11-02