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Gesetz über Klimaplanung, Resilienz und verbesserte Vorsorge von Bundesbehörden

Das Gesetz verpflichtet Bundesbehörden zur Entwicklung von Klimaschutzplänen, um die Widerstandsfähigkeit gegen klimabedingte Risiken zu erhöhen. Es richtet zudem einen Rat für Klimaplanung der Bundesbehörden und ein Büro für nationale Klimapolitik im Weißen Haus ein, um die Regierungsmaßnahmen zu koordinieren.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen Aktionspläne erstellen, die sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Aufgaben, Operationen und Programme befassen.
Diese Pläne müssen unter anderem den Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Umwelt und die Umkehrung unverhältnismäßiger Auswirkungen auf benachteiligte Gemeinschaften berücksichtigen.
Ein neuer behördenübergreifender Rat und ein Büro für nationale Klimapolitik im Weißen Haus werden zur Koordinierung der Politik eingerichtet.
Das Gesetz definiert Begriffe wie 'Klimawandel', 'Resilienz' und 'benachteiligte Gemeinschaft' und schreibt eine Berichterstattung über Fortschritte vor.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3156
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2021-11-03