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Schutz von Sozialleistungen vor Schuldeneinzug

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Sozialversicherungs-, Eisenbahnrenten- und Schwarzlungenkrankheitsleistungen vor automatischem staatlichem Schuldeneinzug zu schützen. Das bedeutet, dass Personen, die diese Leistungen erhalten, keine Kürzungen ihrer Zahlungen aufgrund ausstehender Schulden gegenüber dem Staat erfahren werden. Diese Änderungen gelten für alle Schulden, unabhängig davon, wann sie entstanden sind.
Wichtige Punkte
Sozialversicherungs-, Eisenbahnrenten- und Schwarzlungenkrankheitsleistungen werden vor der Verrechnung mit Schulden geschützt.
Die Regierung kann diese Zahlungen nicht mehr automatisch kürzen, um ausstehende Verpflichtungen einzutreiben.
Dieser Schutz gilt für Schulden, die vor, am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3177
Sponsor: Sen. Wyden, Ron [D-OR]
Startdatum: 2021-11-04